Umsetzungshilfe «Einwilligung zur Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers» (2018)
Am 15. April 2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in Kraft. Auf dieser Grundlage kann jede Person in der Schweiz freiwillig ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen.
eHealth Suisse ist für die nationale Koordination und den Wissenstransfer bei der Einführung des EPD verantwortlich und hat Public Health Services beauftragt, die Umsetzungshilfe «Einwilligung zur Erföffnung eines elektronischen Patientendossiers» zu erarbeiten.
Umsetzungshilfe DE
Umsetzungshilfe FR
Auftraggeber
eHealth Suisse, die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen
Kontakt
Weiterführende Informationen
Umsetzungshilfen eHealth Suisse
https://www.patientendossier.ch/de