Neue Qualitätsstandards für Mammografie-Screening-Programme in der Schweiz (2012–2015)
Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit BAG hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Leitung der Krebsliga Schweiz einen Entwurf für neue Qualitätsstandards erarbeitet, die die Brustkrebs-Früherkennung durch Mammografie-Screening Programme in der Schweiz regeln. Der Entwurf wurde am 14.11.2014 dem BAG vorgelegt. Das Dokument ist das Ergebnis intensiver Diskussionen unter den beteiligten Akteuren und einer breiten Vernehmlassung. Die neuen Standards wurden an die europäischen Normen angepasst, berücksichtigen aber gleichwohl die Besonderheiten des föderalistischen Gesundheitswesens der Schweiz.
Seit Dezember 2012 begleitete Claudia Kessler von Public Health Services als Public Health Expertin diesen Prozess im Rahmen eines Mandats für die Krebsliga Schweiz. Sie hat die Standards gemeinsam mit der Auftraggeberin und den beteiligten Akteuren entwickelt.
Zu den Neuerungen zählen beispielsweise höhere Anforderungen an Radiologen und Fachleute für Medizinisch Technische Radiologie. Einerseits wurde die Anzahl Lesungen erhöht, welche RadiologInnen pro Jahr im Minimum durchführen müssen, um in Programmen tätig sein zu können. Andererseits sind die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung für die Spezialisten in den Programmen gestiegen. Und schliesslich halten die Standards explizit fest, dass die Programme die Frauen vollständig und neutral informieren sowie die Vorteile und Risiken eines Screenings quantifizieren und einheitlich kommunizieren müssen.
Bedeutung der Qualitätsstandards: Wie jede andere medizinische Untersuchung kann auch eine Mammografie fehlerhafte Resultate ergeben. Durch einheitliche und hohe Qualitätsstandards können allfällige negative Folgen der Untersuchungen auf ein Minimum reduziert werden. Die neuen Standards erlauben den kantonalen Screening-Programmen, nach einheitlichen Kriterien zu arbeiten. Gegenwärtig bieten 12 Kantone solche Programme an. In den anderen Kantonen ist die Früherkennung nicht in Programmen organisiert und untersteht damit keinen verbindlichen Qualitätsstandards.
Der Entwurf für die Qualitätsstandards wird nun vom Bundesamt für Gesundheit geprüft. Das BAG entscheidet über die weiteren Schritte.
(Quelle: Medienmitteilung Krebsliga Schweiz vom 14.11.2014)
Publikation «Aktualisierte Qualitätsstandards» in der Schweizerischen Ärztezeitung